Wärme ist ein technisches Thema – und unser Formular fragt ein paar Dinge ab, die man selten im Kopf hat. Das ist völlig in Ordnung.
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Unsere Arbeit ist ehrenamtlich – aber nicht kostenlos. Für Plakate, Anzeigen, Flyer, einen Infostand und Materialien freuen wir uns über jede Unterstützung. Schon kleine Beträge helfen, die Initiative sichtbar zu machen.
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Wofür wird das Geld verwendet?
Ausschließlich für die Arbeit der Initiative: Plakate, Flyer, Anzeigen, Materialien für Infostände und ähnliche Sachkosten. Wir arbeiten alle ehrenamtlich – es fließen keine Aufwandsentschädigungen.
Wer erhält die Mittel?
Die Gelder laufen erst mal über das PayPal-Konto unseres Initiators Benjamin Richter und werden ausschließlich für die Zwecke von EsNihö eingesetzt.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
Nein. EsNihö ist eine kleine, ehrenamtliche Bürgerinitiative ohne anerkannte Gemeinnützigkeit. Wir können daher keine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung ausstellen. Ihre Unterstützung ist eine freiwillige Zuwendung.
Hier beantworten wir die Fragen, die uns am häufigsten begegnen. Die wichtigste vorweg: Sie müssen kein Fachwissen mitbringen, um mitzumachen.
Das Formular – Schritt für Schritt
Muss ich wirklich alle Felder ausfüllen?
Nein. Pflicht sind nur Name, Anschrift, Ort und E-Mail-Adresse sowie das Häkchen zum Datenschutz. Alle technischen Angaben – Heizungsart, Alter, Leistung, Verbrauch – sind freiwillig. Wenn Sie etwas nicht wissen, lassen Sie das Feld einfach leer. Eine unvollständige Bekundung ist uns deutlich lieber als gar keine.
Wo finde ich die „Leistung“ meiner Heizung in kW?
Es gibt drei zuverlässige Stellen: das Typenschild direkt am Heizgerät (oft an der Seite oder Front), das Protokoll Ihres Schornsteinfegers und den Wartungsvertrag oder die Bedienungsanleitung. Für ein normales Einfamilienhaus liegt der Wert meist zwischen 10 und 30 kW. Wenn Sie ihn nicht finden: Feld leer lassen oder grob schätzen – das genügt.
Wo finde ich meinen jährlichen Wärmeverbrauch in kWh?
Auf Ihrer Gas- oder Heizöl-Jahresabrechnung. Falls dort nur Kubikmeter oder Liter stehen, helfen zwei Faustregeln: 1 Kubikmeter Erdgas entspricht etwa 10 kWh, 1 Liter Heizöl ebenfalls etwa 10 kWh. Ein Beispiel: Wer rund 1.800 m³ Gas im Jahr verbraucht, kommt auf etwa 18.000 kWh; bei 2.000 Litern Heizöl sind es rund 20.000 kWh.
Was ist der Unterschied zwischen kW und kWh?
Ein Vergleich mit dem Auto hilft: Die Leistung in Kilowatt (kW) ist wie die Motorstärke – sie sagt, wie kräftig die Heizung in einem Moment sein kann. Der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ist wie die Menge Kraftstoff über das ganze Jahr – er sagt, wie viel Wärme Sie insgesamt benötigen. Kurz gesagt: kW steht für „wie stark“, kWh für „wie viel“.
Muss ich meine Angaben belegen?
Nein. Es geht uns um Größenordnungen, nicht um exakte Nachweise. Schätzwerte sind völlig ausreichend, und niemand muss Rechnungen oder Dokumente einreichen.
Ich wohne zur Miete – kann ich trotzdem mitmachen?
Ja, unbedingt. Auch das Interesse von Mieterinnen und Mietern zählt. Tragen Sie ein, was Sie wissen; technische Angaben zur Heizung finden Sie gegebenenfalls auf der Heizkostenabrechnung – oder Sie lassen sie offen.
Noch besser ist es, wenn Ihr Vermieter oder die ganze WEG (WohnungseigentümerInnengemeinschaft) mitmacht! Doppelzählungen werden durch die Adresseingabe erkannt!
Abwärmenetz – einfach erklärt
Was ist ein Abwärmenetz überhaupt?
Rechenzentren erzeugen rund um die Uhr große Mengen Wärme, die bisher ungenutzt in die Luft entweicht. Ein Abwärmenetz fängt diese Wärme ein und leitet sie über Rohre in die Gebäude – ähnlich wie eine Wasserleitung, nur mit warmem Wasser. Statt einer eigenen Heizung im Keller gibt es dann eine kompakte Übergabestation, die die Wärme ins Haus bringt.
Was ändert sich dadurch bei mir zu Hause?
Für Sie als Bewohnerin oder Bewohner ändert sich wenig: Ihre Heizkörper bleiben, Sie heizen wie gewohnt. Nur die Wärmequelle ist eine andere. Kein eigener Brennkessel, kein Brennstofflager, kein Schornsteinfeger für das eigene Gerät und in der Regel weniger Wartungsaufwand.
Ist ein Abwärmenetz dasselbe wie „Fernwärme“?
Die Technik im Haus ähnelt einem klassischen Wärmenetz. Der entscheidende Unterschied liegt in der Quelle: Wir setzen auf Wärme, die in den Rechenzentren ohnehin anfällt und sonst verloren ginge. Genau deshalb sprechen wir bewusst von einem Abwärmenetz.
Lohnt sich das Mitmachen für mich?
Gehe ich mit der Bekundung eine Verpflichtung ein?
Nein. Die Interessenbekundung ist völlig unverbindlich und kostenlos. Sie schließen keinen Vertrag und verpflichten sich zu nichts. Sie signalisieren lediglich: „Wenn ein Abwärmenetz verfügbar wäre, könnte ich mir einen Anschluss vorstellen.“
Was würde ein Anschluss später kosten?
Das steht heute noch nicht fest und hängt vom konkreten Netz und Gebäude ab und wer Investiert, sprich die Renditeerwartung. Die Machbarkeitsstudie der LandesEnergieAgentur Hessen geht aber davon aus, dass die Wärmekosten über die Lebensdauer niedriger liegen als bei einer dezentralen Wärmepumpe im Einfamilienhaus. Hier wird ohne Anschlusskostenbeitrag gerechnet. Eine Preiszusage hängt auch davon ab, ob die Stadt das Netz investiert und verpachtet oder ob dies der Betreier machen soll – zunächst geht es aber hier nur darum, das Interesse sichtbar zu machen.
Ich habe gerade erst eine neue Heizung / Wärmepumpe eingebaut. Ergibt das Sinn?
Ja. Gerade der Zeitpunkt Ihrer letzten oder nächsten Heizungsinvestition ist eine wertvolle Information für die Planung. Und ein mögliches Netz käme ohnehin nicht über Nacht – die Bekundung hält Ihnen die Option offen, ohne dass Sie heute etwas ändern müssen.
Ich habe schon eine Wärmepumpe – soll ich trotzdem teilnehmen?
Gern. Auch diese Information hilft, das Gesamtbild der Heizungsstruktur im Quartier zu schärfen. Sie können das im Formular unter „Aktuelle Heizungsart“ angeben.
Wann käme ein solches Netz frühestens?
Ein Netz für die Wohngebiete entsteht nicht von heute auf morgen. Aber die Weichen werden jetzt gestellt: Die Stadt schreibt ihre Wärmeplanung regelmäßig fort. Je mehr Haushalte bis dahin ihr Interesse dokumentiert haben, desto eher kann Ihr Quartier als Wärmenetz-Vorranggebiet eingestuft werden. Von Beauftragung der Planung bis Inbetriebnahme vergehen im beste Fall zwei Jahre.
Mehrfamilienhäuser, Eigentümer, Mieter und Verwaltungen
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus – kann ich überhaupt mitmachen?
Ja. Bekunden Sie Ihr Interesse als einzelner Haushalt – je mehr Parteien aus einem Haus sich melden, desto stärker das Signal. Über eine spätere Heizungsumstellung entscheidet zwar die Eigentümerin, der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft, aber dokumentiertes Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner ist genau die Grundlage, die eine solche Entscheidung erleichtert.
Ich bin Mieter und entscheide nicht über die Heizung. Bringt meine Bekundung etwas?
Ja, gleich doppelt. Erstens geht es uns um Bedarf und Interesse im Quartier, nicht um Ihre Entscheidung – jede Bekundung zählt für die Datengrundlage. Zweitens sind Sie über die CO₂-Kosten unmittelbar selbst betroffen (siehe die Frage zur CO₂-Abgabe weiter unten). Sie können das Thema außerdem bei Ihrer Vermieterin, Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung ansprechen – passende Argumente stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Was hat die CO₂-Abgabe damit zu tun – und warum betrifft sie Mieter und Vermieter gemeinsam?
Seit 2023 wird auf Gas und Heizöl ein CO₂-Preis erhoben, der Jahr für Jahr steigt: 2026 liegt er bei rund 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂, ab 2027 wird er über den EU-Emissionshandel marktbasiert gebildet – mit deutlich steigender Tendenz. Diese Kosten trägt nicht mehr der Mieter allein, sondern Mieter und Vermieter gemeinsam: Ein gesetzliches 10-Stufen-Modell teilt sie nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes auf. Je schlechter ein Haus mit fossiler Energie heizt, desto größer ist der Anteil des Vermieters – bis zu 95 Prozent; je sparsamer und sauberer, desto mehr trägt der Mieter.
Der entscheidende Punkt für uns: Wärme aus einem Abwärmenetz beruht auf der ohnehin anfallenden, CO₂-freien Abwärme der Rechenzentren – auf sie fällt dieser CO₂-Preis nicht an. Wer auf ein Abwärmenetz (oder eine andere nicht-fossile Lösung) umstellt, ist diese wachsende Kostenlast – und den wiederkehrenden Streit über ihre Aufteilung – schlicht los. Solange ein Haus mit Gas oder Öl heizt, bleibt sie bestehen und wird teurer. (Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.)
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft (WEG). Wie gehen wir am besten vor?
Über eine zentrale Heizungsumstellung entscheidet die WEG gemeinsam, in der Regel per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Hilfreich ist, das Thema frühzeitig auf die Tagesordnung zu setzen und das Anschlussinteresse der Eigentümer zu dokumentieren. Einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer können sich gern schon jetzt eintragen; eine Hausverwaltung kann das Interesse für das ganze Haus bündeln und uns gesammelt übermitteln. Auch die Gemeinschaft trägt die CO₂-Kosten der fossilen Heizung zusammen – ein weiterer Grund, die Umstellung rechtzeitig zu prüfen.
Ich bin Eigentümer oder vermiete Wohnungen. Warum ist das Thema für mich finanziell relevant?
Weil Sie für fossil beheizte Gebäude einen wachsenden Anteil der CO₂-Kosten selbst tragen – bei energetisch schlechten Häusern bis zu 95 Prozent, mit über die Jahre steigendem CO₂-Preis. Ein Abwärmenetz beruht auf CO₂-freier Wärme und unterliegt diesem Preis nicht; laut der Machbarkeitsstudie der LandesEnergieAgentur Hessen sind die Wärmekosten zudem konkurrenzfähig. Indem Sie heute Interesse dokumentieren, erhöhen Sie die Chance, dass Ihre Straße als Wärmenetz-Vorranggebiet eingestuft wird.
Wir sind eine Hausverwaltung. Können wir gesammelt teilnehmen?
Sehr gern. Sie können das Anschlussinteresse für ein oder mehrere Objekte bündeln und uns gesammelt übermitteln. Durch die Adresseingabe verhindern wir Doppelnennungen.
Meine Daten
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um das Anschlussinteresse zu dokumentieren. An die Stadt Eschborn geben wir nur zusammengefasste, anonymisierte Auswertungen weiter – etwa wie viele Interessierte es in einem Straßenzug gibt, nicht einzelne Namen oder Adressen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns an kontakt@esnihoe.de – wir helfen gern weiter.